Hallo ihr Lieben,
endlich können wir die Mitgliederversammlung nachholen und freuen uns über eine rege Teilnahme 😊
Verein zur Förderung der
Grundschule Altenbach e.V.
An die Mitglieder
Altenbach, 19.06.2022
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
Sehr geehrtes Mitglied,
die gemäß § 8 unserer Satzung erforderliche Mitgliederversammlung
findet am
Dienstag, 19.07.2022
um 20 Uhr
in der Grundschule Altenbach statt.
Tagesordnung: 1.
Begrüßung
2. Bericht der 1.
Vorsitzenden
3. Bericht des
Kassenwarts
4. Bericht der
Kassenprüfer
5. Entlastung des
Vorstands
6. Wahlen
zur/zum ersten
und zweiten Vorsitzenden,
zur/zum
Kassenwärtin/Kassenwart
zur
Schriftführerin/zum Schriftführer
zur
Kassenprüfer
7. Änderung der
Satzung (siehe Beiblatt zu dieser Einladung)
Die derzeitige,
aktuelle Satzung ist unter https://foerdervereingsaltenbach.blogspot.com/
einsehbar.
8. Anträge
9. Verschiedenes
Anträge, die unter Ziffer 8 der Tagesordnung behandelt
werden sollen, sind nach § 8 der Satzung spätestens zwei Wochen vor der
Mitgliederversammlung schriftlich an die 1. Vorsitzende, Frau Judith Denfeld, Alter
Kirchenweg 6, 69198 Schriesheim zu richten.
Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Mitgliederversammlung
begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Denfeld
Beiblatt zur Einladung zur ordentlichen
Mitgliederversammlung am 19.07.2022
Ergänzung zum Tagesordnungspunkt 7: Änderung der Satzung
Die Satzung soll in folgenden Punkten geändert werden
(bisheriger Wortlaut durchgestrichen/Änderung in kursiver Schrift):
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1)
Der Verein führt den Namen Verein zur
Förderung der Grundschule Altenbach e.V. „Förderverein Grundschule
Altenbach e.V.“ – im Folgenden „Verein“ genannt –.
(2)
Der Verein hat seinen Sitz in 69198 Schriesheim
und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Weinheim Mannheim
eingetragen.
(3)
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Der vorläufige Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich
mindestens 15 Euro. Es kann auch ein höherer jährlicher Mitgliedsbeitrag
vom Mitglied bestimmt werden. Der Mitgliedsbeitrag wird für das Geschäftsjahr
entrichtet. (…)
§ 8 Mitgliederversammlung
(1)
(…)
(2)
Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom
Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr bis
zum 30.06. des Geschäftsjahrs, einberufen.
(3)
Die Einladung erfolgt einen Monat vorher
schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten
Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Die
Einladung kann auch per E-Mail erfolgen, wenn und soweit einzelne Mitglieder dieser
Form der Einladung zugestimmt haben.
(4)
Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege
der elektronischen Kommunikation (z.B. per Telefon- oder Videokonferenz)
durchgeführt werden. Ob die Mitgliederversammlung in einer Sitzung oder im Wege
der elektronischen Kommunikation durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand.
(5)
(…)
§ 10 Vorstand
(1)
(…)
(2)
Der Vorstand kann Beschlüsse auch
schriftlich, telefonisch, per E-Mail, in einer Videokonferenz oder in einer
gemischten Sitzung aus Anwesenden oder Videokonferenz/anderen Medien/Telefon
fassen, wenn kein Mitglied des Vorstands diesem Verfahren widerspricht.
(3)
Die/der Vorstandsvorsitzende ist
verpflichtet über die Vorstandssitzungen eine Protokollsammlung wahlweise
in Papierform oder in elektronischer Form zu führen, die beim Wechsel
des Vorsitzes an den Nachfolger zu übergeben ist.
(4)
(…)
§ 13 Salvatorische Klausel
(1)
(…)
(2)
Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der
Gründungsversammlung am 11. Juni 2010 beschlossen.