Dienstag, 21. Juni 2022

Endlich! Die Mitgliederversammlung 2022

 Hallo ihr Lieben,

endlich können wir die Mitgliederversammlung nachholen und freuen uns über eine rege Teilnahme 😊

Verein zur Förderung der Grundschule Altenbach e.V.

 

An die Mitglieder

 

 

                                                                                                               Altenbach, 19.06.2022

 

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

 

Sehr geehrtes Mitglied,

 

die gemäß § 8 unserer Satzung erforderliche Mitgliederversammlung findet am

 

Dienstag, 19.07.2022 um 20 Uhr

 

in der Grundschule Altenbach statt.

 

Tagesordnung:                          1. Begrüßung

                                                    2. Bericht der 1. Vorsitzenden

                                                    3. Bericht des Kassenwarts

                                                    4. Bericht der Kassenprüfer

                                                    5. Entlastung des Vorstands

                                                    6. Wahlen

zur/zum ersten und zweiten Vorsitzenden,

zur/zum Kassenwärtin/Kassenwart

zur Schriftführerin/zum Schriftführer

zur Kassenprüfer

                                                    7. Änderung der Satzung (siehe Beiblatt zu dieser Einladung)

                            Die derzeitige, aktuelle Satzung ist unter https://foerdervereingsaltenbach.blogspot.com/ einsehbar.

8. Anträge

                                                    9. Verschiedenes

 

Anträge, die unter Ziffer 8 der Tagesordnung behandelt werden sollen, sind nach § 8 der Satzung spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich an die 1. Vorsitzende, Frau Judith Denfeld, Alter Kirchenweg 6, 69198 Schriesheim zu richten.

 

 

Wir würden uns freuen, Sie bei unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu dürfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Judith Denfeld

 

 

 

Beiblatt zur Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 19.07.2022

 

Ergänzung zum Tagesordnungspunkt 7: Änderung der Satzung

 

Die Satzung soll in folgenden Punkten geändert werden (bisheriger Wortlaut durchgestrichen/Änderung in kursiver Schrift):

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1)   Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Grundschule Altenbach e.V.Förderverein Grundschule Altenbach e.V.“ – im Folgenden „Verein“ genannt –.

(2)   Der Verein hat seinen Sitz in 69198 Schriesheim und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Weinheim Mannheim eingetragen.

(3)   Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Der vorläufige Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich mindestens 15 Euro. Es kann auch ein höherer jährlicher Mitgliedsbeitrag vom Mitglied bestimmt werden. Der Mitgliedsbeitrag wird für das Geschäftsjahr entrichtet. (…)

 

§ 8 Mitgliederversammlung

(1)   (…)

(2)   Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr bis zum 30.06. des Geschäftsjahrs, einberufen.

(3)   Die Einladung erfolgt einen Monat vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen, wenn und soweit einzelne Mitglieder dieser Form der Einladung zugestimmt haben.

(4)   Die Mitgliederversammlung kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation (z.B. per Telefon- oder Videokonferenz) durchgeführt werden. Ob die Mitgliederversammlung in einer Sitzung oder im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt wird, entscheidet der Vorstand.

(5)   (…)

 

 

§ 10 Vorstand

(1)   (…)

(2)   Der Vorstand kann Beschlüsse auch schriftlich, telefonisch, per E-Mail, in einer Videokonferenz oder in einer gemischten Sitzung aus Anwesenden oder Videokonferenz/anderen Medien/Telefon fassen, wenn kein Mitglied des Vorstands diesem Verfahren widerspricht.

(3)   Die/der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet über die Vorstandssitzungen eine Protokollsammlung wahlweise in Papierform oder in elektronischer Form zu führen, die beim Wechsel des Vorsitzes an den Nachfolger zu übergeben ist.

(4)   (…)

 

§ 13 Salvatorische Klausel

(1)   (…)

(2)   Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 11. Juni 2010 beschlossen.

 


Der Countdown läuft...

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